ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

(1) Digitale Filmdaten werden im mp4-Format in höchster Auflösung geliefert. Einzelnes Material wird nur nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben und in Rechnung gestellt.

(2) Die Filmemacherin wählt das Material aus, welches in Film benutzt wird. 

(3) Der Film/die Filme werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert.

(4) Der Filmemacherin wird spätestens eine Woche vor der Hochzeit eine Kontaktperson mit Telefonnummer genannt, die sich um alle organisatorischen Belange rund um die Durchführung der Filmaufnahmen kümmert und für Rückfragen vor Ort zur Verfügung steht.

(5) Um die Arbeit der Filmemacherin zu gewährleisten, ist während der Veranstaltung das Filmen durch Mitbewerber oder Gäste des Kunden nach Möglichkeit zu minimieren.

(6) Die Filmemacherin bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.

(7) Der Filmemacherin sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

2. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

(1) Kann die Veranstaltung aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Filmemacherin auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.

(2) Ist es der Filmemacherin aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder den Film innerhalb von 6 Wochen zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Filmemacherin. Diese bemüht sich in diesem Fall jedoch dringend, einen gleichwer-tigen Ersatzfilmer zu stellen.

(3) Die Nutzungsrechte für das gelieferte Material und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. USB-Stick) gehen erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars an den Kunden über.

3. Urheberrecht, Nutzungsrechte

(1) Das alleinige Urheberrecht liegt bei der Filmemacherin.

(2) Die Filmemacherin darf bis auf Widerruf die entstandenen Highlightfilme für ihre Eigenwerbung verwenden. Dies umfasstz.B. die Veröffentlichung auf der Website, Instagram oder der Facebook-Seite der Filmemacherin, aber auch in Fachmagazinen,in Flyern, Anzeigen und auf Messe-Aufstellern. Der Kunde hat die Pflicht, alle anwesenden Gäste über die Möglichkeit einer Veröffentlichung zu unterrichten und deren Einverständnis einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflichtberuhen, trägt der Kunde.

(3) Der Kunde darf den Film/ die Filme ohne zeitliche Beschränkung in unveränderter Form für private Zwecke verwenden. Füreine gewerbliche Nutzung benötigt der Kunde von der Filmemacherin ein erweitertes, kostenpflichtiges Nutzungsrecht.

(4) Bei Veröffentlichungen hat der Kunde im oder am Film einen lesbaren Urhebervermerk anzubringen („Film: TheMoonchild“), bei Online-Medien mit entsprechender Verlinkung, auf Instagram mit der Verlinkung des Profils („moonchild_wedding”). In Online-Medien ist ausschließlich die Ver- wendung der Webversion mit Wasserzeichen zulässig. Darüber hinaus ist eine Weitergabe des Filmes/ der Filme, insbesondere deren Verkauf, ausgeschlossen.